Kurz-Beschreibungstext:

Rundschreiben des BAV

genaue Beschreibung:

Rundschreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen (BAV)

Den unter der Aufsicht des BAV stehenden Versicherungsunternehmen werden Anordnungen, Verfügungen, Auflagen und Weisungen, sowie die Rechtsauffassung des BAV zum Teil durch Rundschreiben mitgeteilt.

Diese sind unter dem Link abrufbar.

Linksverweise:

Hinweise zum Download:

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