Kurz-Beschreibungstext:

BMF-Schreiben zu den Euro-Freistellungsaufträgen

genaue Beschreibung:

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Umstellung der Freistellungsaufträge auf Euro;
Muster (Freistellungsauftrag für Kapitalerträge)
(BMF-Schreiben vom 16.5.2001 - IV C 1 - S 2056 - 10/01; eingestellt am 28.5.2001)

Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2001 zufließen.

Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell lesbar gestaltet werden. Dem Kunden kann eine Durchschrift oder Zweitausfertigung seines Auftrags zur Verfügung gestellt werden.

Bei Freistellungsaufträgen, die das bisherige Freistellungsvolumen von 3.100 DM bzw. 6.200 DM (bei Zusammenveranlagung) voll ausschöpfen, kann bis zur Erteilung eines neuen Freistellungsauftrags der Freistellungsauftrag ab 1. Januar 2002 in Höhe von 1.601 Euro bzw. 3.202 Euro (bei Zusammenveranlagung) zugrunde gelegt werden.

Bei der Umrechnung von Freistellungsaufträgen, die das bisherige Freistellungsvolumen nicht voll ausschöpfen, ist nicht zu beanstanden, wenn eine Glättung auf den nächst höheren Euro-Betrag vorgenommen wird.

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