Kurz-Beschreibungstext:

BMF-Schreiben zu R 129 Abs. 5 LStR 2001

genaue Beschreibung:

Gehaltsumwandlung bei bestimmten Zukunftssicherungsleistungen

(R 129 Abs. 5 LStR 2001)

(BMF-Schreiben vom 3. Mai 2001 - IV C 5 - S 2373 - 20/01)

Rücknahme der Änderung der R 129 Abs. 5 LStR 2001 bzgl. der Erfordernis der zukünftigen Gehaltsumwandlung

Es ist beabsichtigt R 129 Abs. 5 der LStR 2001, in den Lohnsteuer-Richtlinien 2002 zu ändern und dabei inhaltlich die für das Jahr 2000 geltende Fassung wiederherzustellen.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist im Vorgriff auf diese Änderung R 129 Abs. 5 LStR im Kalenderjahr 2001 in der Fassung der LStR 2000 anzuwenden.

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